Für das Leben eintreten - Mit Mitgefühl und klarer Haltung handeln
Die Frage der Abtreibung ungeborenen Lebens ist für die CDU von großer Bedeutung, weil sich an ihr zeigt, welches Verständnis von Menschenwürde wir voraussetzen, wenn wir Politik auf der Grundlage eines christlichen Menschen- und Weltbildes machen.
Der EAK-Landesvorstand bezieht Stellung zum Antrag auf Änderung des § 218 StGB
Die Frage der Abtreibung ungeborenen Lebens ist für die CDU von großer Bedeutung, weil sich an ihr zeigt, welches Verständnis von Menschenwürde wir voraussetzen, wenn wir Politik auf der Grundlage eines christlichen Menschen- und Weltbildes machen.
Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wir bekräftigen die klare Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur beantragten Veränderung des § 218, die den gesellschaftlichen Kompromiss bewahren möchte. In den Stellungnahmen der Abgeordneten kommt die Ablehnung einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts deutlich zum Ausdruck. Sie stehen geschlossen für den Schutz des ungeborenen Lebens und gegen eine Aushöhlung bestehender Regelungen. Diese Entschlossenheit begrüßen wir ausdrücklich und danken den Abgeordneten für ihr Engagement.
Bezug zum Grundsatzprogramm der CDU
Diese Haltung steht im Einklang mit dem Grundsatzprogramm der CDU. Dort heißt es unter dem Titel „Wir sind für Lebensschutz“: „Das ungeborene Leben bedarf unseres besonderen Schutzes. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“ (S. 35 f.)
Christliches Menschenbild und Lebensschutz
Aus christlicher Perspektive beginnt ein neues menschliches Leben mit der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle. Der Artikel 2 (2) des Grundgesetzes – „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ – gilt auch für das ungeborene Leben. Unser Einsatz für einen umfassenden Lebensschutz erstreckt sich zudem auf alte Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelungen
Juristische Expertisen, wie etwa das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 (BVerfGE 88, 203), unterstreichen die Verfassungswidrigkeit einer unbeschränkten Freigabe von Abtreibungen. Sie betonen, dass eine Abwägung der Grundrechte von Schwangeren und ungeborenem Leben erforderlich ist. Die derzeitige Regelung berücksichtigt diesen Ausgleich angemessen und wird von uns als tragfähig erachtet.
Recht des ungeborenen Lebens in der politischen Debatte
In den polarisierenden Stellungnahmen der Befürworterinnen und Befürworter einer Gesetzesänderung in der Bundestagsdebatte spielte das Recht des ungeborenen Lebens anscheinend keinerlei Rolle. Ob die entsprechenden Abgeordneten damit der in der Präambel des Grundgesetzes verankerten „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ entsprechen, ist ernsthaft zu hinterfragen.
Schutzraum für Frauen
Die jetzige Verpflichtung zur Beratung und dreitägigen Bedenkzeit bietet einen Schutzraum für Frauen gegenüber äußeren Einflüssen, etwa dem Drängen von Partnern, die sich ihrer Verantwortung entziehen wollen. Diese Schutzmechanismen sind für viele Frauen wertvoll und sollten erhalten bleiben.
Werteorientierte Politik gegen Individualisierung
Wir beobachten eine zunehmende Tendenz, grundlegende ethische Fragen und Verantwortlichkeiten immer stärker zu individualisieren. Diese Entwicklung hin zu einer „nachchristlichen“ Konsumgesellschaft, in der Schuld und Verantwortung oft bequem verdrängt werden, verlangt nach einer klaren Positionierung: Wir brauchen eine werteorientierte Politik, die menschliches Leben schützt und zugleich die Selbstbestimmung und die Lebensrealitäten der Betroffenen im Blick behält.
Sensibler Umgang mit dem Thema Abtreibung
Wir bringen mit unserer Ablehnung der Abtreibung auf Grundlage der geltenden Regelung, die den gesellschaftlichen Frieden bewahrt, die Haltung einer breiten Mehrheit – auch in der Ärzteschaft – zum Ausdruck. Dabei verzichten wir bewusst auf eine moralische Bewertung, weil wir großes Mitgefühl für die oft schwierige Situation betroffener Frauen haben. Bestrebungen, die Abtreibung als verpflichtenden Teil der ärztlichen Ausbildung zu verankern, lehnen wir ab. Gleichzeitig unterstützen wir alle Maßnahmen, die Paaren helfen, sich für ein Kind zu entscheiden, insbesondere durch finanzielle Hilfen und Beratungsangebote.