EAK würdigt die Entscheidung der württembergischen Landessynode zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften
Die württembergische Landessynode hat am 28. und 29. November beschlossen, keine neuen Amtshandlungen im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften einzuführen. Der Evangelische Arbeitskreis der CDU, Kreisverband Böblingen, drückt seine Anerkennung für das Verfahren und das Ergebnis der Beratungen zu dieser kontroversen Thematik aus. Im Vergleich zur Behandlung der sog. "Ehe für alle" im Bundestag und zur Vorgehensweise anderer evangelischer Landeskirchen wurde die Diskussion in Württemberg ausgesprochen fair, transparent und mit sichtbarem Bemühen um Ausgewogenheit geführt. Die Entscheidungsträger waren sich weitgehend ihrer Verantwortung und der Sensibilität der zu klärenden Frage bewusst.
Aus politischer Sicht begrüßen wir, dass zumindest im Gesetzentwurf des Oberkirchenrates der Gewissensschutz von Pfarrern und Gemeindeleitungen, die keine Segnungen gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vornehmen, Rechnung getragen werden sollte. Das sollte die staatliche Gesetzgebung für Berufsgruppen, die in die Umsetzung der sog. "Ehe für alle" eingebunden sind, aufgreifen.
Allerdings besteht seitens der Politik kein Bedarf nach einer neuen kirchlichen Amtshandlung in diesem Bereich. Für die Politik ist eine Kirche, die sich an wechselnde gesellschaftliche Entwicklungen anpasst, kein kritisches Gegenüber mehr. Gewissensbildung und Orientierung, nicht Anpassung und gesellschaftlicher Interessenausgleich ist das, was die Kirche für die Politik tun kann. Luthers Motto "Das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit" erweist sich immer wieder als aktuell. Das Wort Gottes steht dabei für das, was bleibenden Wert hat und Gewissheit verleiht. Die Bibel bzw. in der Politik: das Wertegefüge wirkt immer auch als Korrektiv, verhält sich widerständig gegenüber gesellschaftlichen Trends und vermeintlich nicht hinterfragbaren Verhältnissen.
Die Evangelische Landeskirche tut gut daran, bei ihrem bisherigen Verfahren zur Begleitung von Personen in gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften im nicht-öffentlichen Rahmen der Seelsorge zu bleiben. Sie wird damit ihrer Aufgabe in Verantwortung vor Gott am besten gerecht.